Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Thorsten Jeschke
Telefon: 03375/469937

Dienstleistungen

Ich berate und vertrete Sie gern in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts, vom Verkehrsunfall über die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen bis hin zum Führerscheinentzug.

Der besondere Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt seit Jahren in der Vertretung von Verkehrsunfallgeschädigten - egal ob Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger oder sonstige Verkehrs-teilnehmer.

Von den Mandanten werde ich regelmäßig nach den hier entstehenden Kosten und wer diese trägt gefragt.

Wenn Sie als Geschädigte/r eines Verkehrsunfalls Sorge um entstehende Rechtsanwaltskosten haben, so können Sie beruhigt sein. Wenn Sie geschädigt wurden, muss die Gegenseite bzw. gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten grundsätzlich bezahlen. Hierzu hat das OLG Frankfurt/Main mit Urteil vom 01.12.2014 (22 U 171/13) beispielhaft und erfreulich klar entschieden:

"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."

Auch der Bundesgerichtshof hat immer wieder, zuletzt sehr deutlich mit Urteil vom 29.10.2019 (Az. VI ZR 45/19) klar gemacht, dass der Unfallgeschädigte grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragen kann, da "zwischen den Geschädigten und den in der Regel hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Haftpflichtversicherer nicht selten um einzelne Beträge – wie auch vorliegend – bis in die letzte Gerichtsinstanz gestritten wird.“

Zögern Sie daher bitte nicht, nach einem Unfall sogleich mit mir Kontakt aufzunehmen.

Sollten Sie Ihr persönliches Anliegen hier nicht wiederfinden, kontaktieren Sie mich doch einfach telefonisch

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